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FAKTEN zur BRD
Das politische Ideal einer demokratischen Verfassung, der das Grundgesetz zugrunde liegt, hat mit der Realität, in der wir in Deutschland leben,
nicht mehr viel zu tun.
Denn nach dem Grundgesetz ist die Bevölkerung des Landes der Souverän, von dem alle Macht ausgeht.
Jeder Mensch ist von Natur aus frei und niemanden Untertan. Weder einer Kapitalgesellschaft, noch Konzernen oder dem Staat.
Die Realität in Deutschland sieht jedoch so aus, dass Gesetze von Unternehmen geschrieben werden und Politiker auf Lobbyverbände hören.
Das Parlament hat seinen ursprünglichen Zweck, den der Kontrolle der Regierung, nahezu verloren und ist oft nur noch zum Abnicken
von Entscheidungen da, die außerhalb der Regierung getroffen wurden.
Zudem besteht die Tatsache und wichtigster Fakt, dass die "BRD" und ihre Mitarbeiter extrem komisch alle schriftlichen Belegungen ihrer "angeblichen hoheitlichen Befugnisse" verweigert, juristische Anfragen auf Gesetze ignoriert und regelmässig gegen ihre eigenen Gesetze (rechtskräftige Unterschrift ect.) verstösst.
Ist das "*D*E*M*O*K*R*A*T*I*E*"???! Ist dies das richtige Verhalten unserer "VOLKSVERTRETER"?
Haben wir Rechte? Müssen wir alles einklagen oder nur Absicht, um uns mit der finanziellen und zeitlichen Mühe dafür auszubremsen?
Rechtswidrige Versendung von „rechtskräftigen Gelben Briefen“:
ART. 103 ABS.1 GG Rn 31 schreibt zwingend vor, dass amtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen:
Die Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht und ist kein Staatsunternehmen mehr und somit nicht als privates Postservice befugt, rechtswirksam „gelbe Briefe“ zuzustellen oder amtliche/hoheitliche Aufgaben auszuführen.
Ansonsten ist dies eine STRAFBARE AMTSANMAßUNG!
Dies können nur Postbeamte.
Laut Bundesverfassungs-gerichtsurteil 1 BvR 147/52 sind alle Beamtenverhältnisse seit dem 08.05.1945 erloschen.
Die rechtliche Basis der Postzustellungsurkunden ist die Zivilprozessordnung.
Die ZPO ist jedoch durch das 1. Bereinigungsgesetz von Bundesrecht und die Streichung ihres Geltungsbereichs (§1 EGZPO) unwirksam geworden, verkündet durch BGBL I S. 866, Artikel 49 mit Geltung vom 19.04.2006.
Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist laut Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 wegen „Verstoßes gegen die Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“