Die antiken "Demokratien" in Athen und Rom stellen Vorläufer der heutigen Demokratien dar und entstanden wie diese als Reaktion auf zu große Machtfülle und Machtmissbrauch der Herrscher.
Demokratie - moderne Abgrenzung: Staatsform mit einer Verfassung, die allgemeine persönliche und politische Rechte garantiert, mit fairen Wahlen und unabhängigen Gerichten.
Traurig aber wahr: Die Deutschen werden dumm gezüchtet und ihnen Freigeist und ein positives Selbstwertgefühl aus-erzogen. Sind sich nicht mehr ihrer Grundrechte bewusst, mobben Andere politisch entgegen dieser demokratischen Grundsätze und reden nur viel über "Demokratie - Toleranz - Grundrechte - ein Miteinander"?
GRUNDRECHT
Grundgesetz Art.1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ein schlechter Witz.
Wie uns der Staat behandelt, sich oft nicht an deutsche Gesetze und rechtskräftige Verwaltungsakte hält. Wo ist unsere Würde?
Weil sich niemand wehrt, sich seiner Rechte bewusst ist
und das Unrecht durch seine Ignoranz gewähren lässt...
freie entfaltung
freie politische
anschauung
freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses
meinungsfreiheit
Grundfreiheiten und Grundrechte:
Menschenrechte sind mehr als nur ein Bestandteil der Demokratie. Sie sind Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Systems. Die Entwicklung und Konsolidierung von Menschenrechten ist nur möglich, wenn die Menschen in einer Demokratie leben, da sie nur dort ihre Gesetze selbst gestalten und die drei Gewalten:
Legislative (gesetzgebende Gewalt) / Exekutive (ausführende Gewalt) / Judikative (rechtssprechende Gewalt)
Außerdem können Menschenrechte nur dann wirksam sein, wenn die Staatsgewalt an ein Recht gebunden ist und alle Menschen vor diesem Gericht gleich behandelt werden.
Für eine unabhängige Justiz ist in Demokratien wiederum eine Gewaltenteilung notwendig.
Daraus ergibt sich ein Dreieck aus Demokratie - Menschenrechten - Gewaltenteilung, welche in gegenseitiger Abhängigkeit zueinander stehen.
Sie bilden die Grundlage des Zusammenlebens aller Menschen, ob auf internationaler, nationaler, lokaler oder familiärer Ebene. Sie umfassen verschiedene Bereiche, die wir Dir im Folgenden kurz erklären:
1) Die Persönlichkeitsrechte bilden den Kern der Menschenrechte
da sie zum Beispiel das Recht auf Leben und das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhalten. Durch sie soll der Mensch z.B. vor gewalttätigen Übergriffen geschützt und in seiner Menschenwürde unangetastet bleiben.
2) Die politischen und zivilen Rechte
sollen sicherstellen, daß jeder Bürger ungehindert am politischen Leben seiner Gemeinschaft teilnehmen kann. Dies bedeutet, dass er oder sie keine Angst vor einer ungerechtfertigten Bestrafung haben muss.