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WICHTIGE GESETZE! Lesen und verstehen.

Wichtige Info:

Gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des BVerfG gebunden.

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Urteil: BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)

„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“

Leider ist dieses Gesetz nicht mehr zu finden? Hat das jemand noch gespeichert? Bitte um Anschrift: freidenker@mail.ch, danke!

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Urteil: BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 1247

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne

weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der

Rechtssicherheit ungültig.“

Leider ist dieses Gesetz nicht mehr zu finden? Hat das jemand noch gespeichert? Bitte um Anschrift mit Link und pdf: freidenker@mail.ch, danke!

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (siehe Bundesgesetzblatt 2006, Teil 1, Nr. 18 gültig zum 24.04.2006)

wurden Einführungsgesetze und Geltungsbereiche A U F G E H O B E N - DAHER UNGÜLTIG?

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§ 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben! / 1.BRBG, Art. 14, Seite 867

§ 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgehoben! / 1.BRBG, Art. 49, Seite 873

§ 1 der Strafprozessordnung (StPO) aufgehoben! / 1.BRBG, Art. 67, Seite 876

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Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (siehe Bundesgesetzblatt 2007, Teil 1, Nr. 59 vom 29.11.2007)

wurden Einführungsgesetz und Geltungsbereich A U F G E H O B E N - DAHER UNGÜLTIG?

 

§ 1 des Gesetzes / Ordnungswidrigkeiten (OwiG) aufgehoben! / 2.BRBG, Art.57, Seite 2622

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§ 5 Räumliche Geltung des OwiG beschreibt:

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„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes  o d e r  außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge  oder das Staatszugehörigkeitszeichen  der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

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Heisst: OWiG ohne Geltungsbereich ist UNGÜLTIG ohne Rechtskraft. Nur gültig auf einem Schiff oder Luftfahrzeug, die die deutsche Flagge oder das Zugehörigkeitszeichen tragen dürfen. Aber da sind wir wieder bei den schriftlichen Belegen ihrer Befugnisse?!!

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Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist im Artikel 23 gestrichen worden
und komischerweise mit einem anderen Text ersetzt worden!


Mit dem Wirksamwerden der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 aufgehobener Artikel des Grundgesetzes,

die ursprüngliche Fassung vom 23. Mai 1949 lautete:

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„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

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Heisst: Gesetz ohne Geltungsbereich ist UNGÜLTIG ohne Rechtskraft.

Die "Präambel" ist kein juristisch - rechtwirksamer Geltungsbereich  s o n d e r n   n u r   e i n   V o r w o r t !

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