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"Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Bertolt Brecht

Widerstand ist durch folgende Gesetzgebungen legitimiert:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger... der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.

Dies gilt auch dann, wenn der Täter [Staat] irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

Grundgesetz für die BRD, Art. 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

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(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

MEIN ZIVILER UNGEHORSAM gegen eine
fragwürdig - lächerliche "Beleidigung" mit den Worten "inkompetent" und "lesen sie deutsche Gesetze" an einen Polizisten im Jahre 2017.
Daraufhin entschloss ich mich für 4 Tage aus Protest in der JVA Gablingen, um "in die Angst zu gehen", eine sehr wertvolle Erfahrung:

 

Alle weiteren Schreiben
von Erpressungsversuchen und Angstmache begegne ich aktuell so:

 

FORMULARE:

Info:

Grundsätzlich bedenke, dass man auf zwei Wegen an dich Forderungen stellen kann. Entweder als Firma oder als Staat.

Eine Firma muss dir einen Vertrag vorlegen, denn du unterschrieben hast.

Ein "Staat" muss dir seine hoheitlichen Befugnisse eines völkerrechtlichen Staates vorlegen.

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Will dir ein "angeblicher Staat" ohne nachgewiesene hoheitliche Befugnisse eines völkerrechtlich - rechtskräftigen Staates seine Forderungen aufzwingen, schickst du ihm deine AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn er mit dir einen "Vertrag" als "Firma" eingehen will ;-)

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Wenn er auf "staatliche" Forderungen weiter beharrt, dann schick ihm

zu  D E I N E R   R E C H T S I C H E R H E I T

deine Rechtsaufklärung und die Eidesstattliche Versicherung. PER FAX! Als Beweis.

 

Klicke das gewünschte Dokument an.

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